Das Tiergehege mit Sikawild
Die Errichtung eines landwirtschaftlichen Wild- oder Tiergehege ist in den
Richtlinien für Rot-, Dam- und Sikawild sowie Muffelwild der Ministerien für
Landwirtschaft und Forsten der einzelen Ländern geregelt.
Für die Errichtung besteht in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
eine Genehmigungspflicht. Siehe hierzu Linkliste der Ämter.
Darüber hinaus bedarf die Wildhaltung einer besonderen Erlaubnis: Die
Errichtung, Anlage, Standort, Gehegegestaltung, Tierbesatz und Tierbetreuung
unterliegt Richtlinien, die vom den Ämtern und überprüft werden.
Ernährung:
In den Sommermonaten soll die Ernährung weitgehendst durch den Aufwuchs von
Gräsern sicher gestellt sein. Nur in den Übergangszeiten und Wintermonaten ist
eine Beifütterung von wiederkäuergerechten Futtermitteln, wie Heu,
Futterrüben notwendig.
Salzlecksteine und Mineralfutterschalen ergänzen die Mineralstoff- und
Vitaminversorgung der Tiere.
Bewegung
Eine Mindestgröße ist für eine Tiergeheg festgelegt. So muß in der Regel
für ein erwachsenes Tier 1000 m² Fläche zur Verfügung stehen. Bei
Rotwild sogar 2000 m². Genaue Angabe erfahren Sie bei Ihrer hiesigen
Jagdbehörde.
Ruhe/ Schutz / Sozialkontakt
"Ruhe und Schutz ist ein Grundbesitz aller Lebewesen" (Auszug: www.lfl.bayern.de)
Aber nicht nur Schutz vor Feinden, sondern auch vor den Artgenossen. So sollte
ein Gehege nach Möglichkeit mit Baumgruppen, Hecken und biotopartigen
Einstandsmöglichkeiten gestaltet werden.