Das Tiergehege mit Sikawild

Die Errichtung eines landwirtschaftlichen Wild- oder Tiergehege ist in den Richtlinien für Rot-, Dam- und Sikawild sowie Muffelwild der Ministerien für Landwirtschaft und Forsten der einzelen Ländern geregelt.
Für die Errichtung besteht in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland eine Genehmigungspflicht.  Siehe hierzu Linkliste der Ämter.
Darüber hinaus bedarf die Wildhaltung einer besonderen Erlaubnis: Die Errichtung, Anlage, Standort, Gehegegestaltung, Tierbesatz und Tierbetreuung unterliegt Richtlinien, die vom den Ämtern und überprüft werden.

Ernährung:
In den Sommermonaten soll die Ernährung weitgehendst durch den Aufwuchs von Gräsern sicher gestellt sein. Nur in den Übergangszeiten und Wintermonaten ist eine Beifütterung von wiederkäuergerechten Futtermitteln, wie Heu, Futterrüben notwendig.
Salzlecksteine und Mineralfutterschalen ergänzen die Mineralstoff- und Vitaminversorgung der Tiere.

Bewegung
Eine Mindestgröße ist für eine Tiergeheg festgelegt. So muß in der Regel für ein erwachsenes Tier  1000 m² Fläche zur Verfügung stehen. Bei Rotwild sogar 2000 m². Genaue Angabe erfahren Sie bei Ihrer hiesigen  Jagdbehörde.

Ruhe/ Schutz / Sozialkontakt
"Ruhe und Schutz ist ein Grundbesitz aller Lebewesen"  (Auszug: www.lfl.bayern.de)
Aber nicht nur Schutz vor Feinden, sondern auch vor den Artgenossen. So sollte ein Gehege nach Möglichkeit mit Baumgruppen, Hecken und biotopartigen Einstandsmöglichkeiten gestaltet werden.