Das Betäuben der Tiere ist nur Fachleuten, die eine entsprechende Ausbildung besitzen, erlaubt. Zusätzlich müssen sie i. d. R. eine Genehmigung haben, um in dem jeweiligen Gatter Tiere zu betäuben.
Jedoch gibt es auch viele Ausnahmegenehmigungen, wenn der Gatterinhaber einen Sachkundelehrgang nachweisen kann.
Meine Tiere sind Fremden gegenüber dennoch sehr scheu und deshalb ist es für diese Fachleute sehr schwer, die erforderlich nahe Position einzunehmen, um ein Tier mittels Blasrohr zu betäuben.
Für den Erwerb eines Blasrohres ist zwar keine Waffenbesitzkarte erforderlich, dennoch muss für den eignetlichen Betäubungsvorgang ein entsprechender Sachkundenachweis erbracht sein.
Hier erfahren Sie mehr über den Erwerb von Betäubungsgeräten.
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